EXPERTENTIPP Expertenchat \"Fernreise mit Kindern“ am 17.09.2015

In der Ferne sicher unterwegs

Der Expertentipp zum Thema „Fernreise mit Kindern“

(djd).
Viele Deutsche werden auch in diesem Winter wieder zumindest vorübergehend der Kälte entfliehen und sich in südliche, sonnige Gefilde begeben. Ein beliebtes Ziel ist beispielsweise Namibia im südlichen Afrika. „Das Land ist als Reiseland unter Impfschutzaspekten unproblematisch, grundsätzlich sollte bei Verlassen Europas allerdings ein Hepatitis-A-Schutz bestehen“, erklärt Dr. med. Rudolf Kappes, Kinderarzt in einer Gemeinschaftspraxis in Kempten/Allgäu. Dazu erfolge eine erste Impfung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Reise. Dieser Schutz hält etwa ein Jahr und sollte im Abstand von sechs bis zwölf Monaten nach der ersten Impfung wiederholt werden. „Dann hält er zehn Jahre. Weitere reisemedizinische Impfungen sind für Namibia nicht notwendig.“ Für Indien sei dagegen beispielsweise eine Tollwutimpfung dringend zu empfehlen: „Notwendig sind drei Gaben über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen. Die Verträglichkeit ist gut. Die Kosten werden von einigen Krankenkassen übernommen.“

Fernreisen werden oft weit im Voraus geplant. Da man nie weiß, was bis zum Reiseantritt alles passieren kann, wird oftmals eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen. Aber wann springt diese Versicherung überhaupt ein? „In der Regel sind versicherte Rücktrittsgründe eine schwere Unfallverletzung, Tod oder eine unerwartete, schwere Erkrankung“, erklärt Birgit Dreyer, Leiterin Kommunikation und Kunden-Service bei der ERV. Bei der ERV etwa sind viele zusätzliche Gründe versichert, zum Beispiel eine gerichtliche Ladung oder eine Impfunverträglichkeit.

Egal wohin man in die Ferne reist, eine private Reisekrankenversicherung sollte obligatorisch sein, der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse gilt nur für die Europäische Union und einige wenige weitere Länder. Dreyer: „Wir empfehlen eine Reisekrankenversicherung, die einen ‚medizinisch sinnvollen‘ Krankenrücktransport beinhaltet.“ Einige Versicherer würden dagegen nur den ‚medizinisch notwendigen‘ Rücktransport absichern. „Das bedeutet: Ein Rücktransport wird nur dann organisiert, wenn man vor Ort medizinisch unterversorgt ist. Diese Entscheidung aber beeinflusst der behandelnde Arzt vor Ort maßgeblich.“

Viele Bundesbürger würden gerne in die Ferne fliegen, wenn nur der Partner nicht solche Flugangst hätte. Setareh Zahir-fard, Reiseverkehrs-Kauffrau und Touristik-Fachwirtin beim Reiseveranstalter DERTOUR: „Gegen Flugangst gibt es leider kein Patentrezept. Aber Hypnosetherapien haben schon Rauchern zum Nichtrauchen verholfen und wurden zur Gewichtsabnahme eingesetzt. Vielleicht gibt es auch hier eine passende Hypnosetherapie.“

INFOKASTEN

Zusätzliche Informationen zum Thema Versicherungsschutz auf Reisen gibt es beispielsweise unter www.erv.de. Die ERV empfiehlt für die Reise eine Reiserücktritts-, eine Reiseabbruch- und eine Reisekrankenversicherung für Behandlungskosten während der Reise und für einen eventuellen Krankenrücktransport. Zudem eine Reisegepäckversicherung, falls aufgegebenes Gepäck abhanden kommt. Die meisten Reiseversicherer bieten kostengünstige Pakete an, die die genannten Versicherungen enthalten. Unter www.experten-im-chat.de/fernreisen befindet sich ein interessantes Chatprotokoll mit Fragen und Antworten zum Thema.

Quelle: djd deutsche journalisten dienste GmbH & Co. KG,
Gesundheitsthemen